Die nachfolgenden Informationen sind relevant für alle Mandanten, die gewerblich oder freiberuflich tätig sind, sowie für alle Körperschaften und alle Mandanten mit Vermietungseinkünften.

Soforthilfen:

  • Antrag auf Kurzarbeitergeld
  • Corona-Finanzhilfen des Bundes und der Länder
  • Beantragung der Auszahlung bereits geleisteter Umsatzsteuersondervorauszahlungen
  • KfW-Kredite
  • Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen(Einzelunternehmen) und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (Körperschaften)
  • Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer
  • Für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen kann Antrag auf Stundung gestellt werden
  • Zu beachten: für Lohnsteuer kann weiterhin KEIN Antrag auf Herabsetzung oder Aussetzung gestellt werden

Bei Fragen hierzu bitte unbedingt mich kontaktieren, keine Anträge selbst stellen!

Hinweis

Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Festsetzung von Säumniszuschlägen und von Stundungszinsen wird bis 31.03.2022 verzichtet!

Stundungen für Einkommensteuer- und Umsatzsteuer können vereinfacht bis 31.03.2022 gestellt werden.