Steu­er­li­che Be­hand­lung von Rei­se­kos­ten und Rei­se­kos­ten­ver­gü­tun­gen bei be­trieb­lich und be­ruf­lich ver­an­lass­ten Aus­lands­rei­sen ab 1. Ja­nu­ar 2020

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2020 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 1. Januar 2019 – BStBl 2018 I S. 1354).

Quelle: Bundesfinanzministerium